Ultraschalltherapie

Manuelle Therapie von Olga Hütt aus Euskirchen

Teil der Physikalischen-Therapie

Physiotherapie aus Euskirchen

Die Ultraschalltherapie ist ein Teilbereich der Physikalischen Therapie bzw. der Elektrotherapie und beschreibt ein medizinisches Verfahren zur Schmerzlinderung und Unterstützung von Selbstheilungsprozessen mittels Ultraschall.

Der Frequenzbereich der Ultraschalltherapie liegt zwischen 20 kHz und 800 kHz. Zur Behandlung wird ein Schallkopf gleichmäßig über die mit Kontaktgel bedeckte, erkrankte Stelle geführt, der die Durchblutung und Abtransport im Körperinneren erzeugen soll. Hierbei ist zwischen einer Behandlung mit Dauerschall und einer Behandlung mit Impulsschall zu unterscheiden.

In der Ultraschalltherapie kommt sowohl Dauer- als auch Impulsschall zum Einsatz. Die Art des Schalls spielt für die Gesamtbehandlungsdauer und die einzustellende Ultraschallstärke eine große Rolle. 

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Was bedeutet Physiotherapie?

Physiotherapie leitet sich her von: Physis: die Natur, das Wirkliche, das Erfahrbare; Physio: natürliche Therapie – Krankheitsbehandlung.
Ultraschalltherapie Olga Hütt aus Euskirchen
Ultraschalltherapie Olga Hütt aus Euskirchen

Die Behandlung

In der Ultraschalltherapie kann sowohl die erkrankte Stelle lokal behandelt, als auch zuführende Nerven stimuliert werden.

Die zu behandelnde Stelle wird mit einem Kontaktgel bedeckt um die optimale Schallübertragung zu gewährleisten. Mit dem Schallkopf wird nun gleichmäßig und langsam über das zu behandelnde Areal gefahren. Wichtig hierbei ist das zu behandelnde Areal möglichst genau einzugrenzen, und pro Behandlungseinheit nicht mehr als drei Areale zu beschallen. Die Behandlungsdauer eines Areals liegt zwischen 5 und 10 Minuten. 

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Wir sind Ihr erster Asprechpartner wenn es um eine zuverlässige und professionelle Physiotherapie geht. Nehmen Sie jederzeit Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein erstes Beratungssgespräch.

Patienten-Info zur Maskenpflicht

Liebe Patienten,
der Bundestag hat am 8. September 2022 eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.

§ 28b Infektionsschutzgesetz schreibt zwingend eine Maskenpflicht (FFP2) für Patienten und Besucher von „Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe“ vor.

Diese Maskenpflicht gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 und zwar unabhängig von der festgestellten epidemischen Lage.

Ausnahme Behandlung: Während der Behandlungszeit gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn die Maske die Durchführung der Behandlung nicht behindert.

Daran wollen wir uns zum Schutze aller halten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!